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Drehgenehmigungen
Für verschiedene Motive, Gemeinden und Straßen sind Genehmigungen notwendig. Dies gilt u.a. für den Königssee (Nationalpark Berchtesgaden), den Hintersee und diverse andere Orte, wie z. B. Baudenkmäler der Bayerischen Schlösserverwaltung (BSV), die Orte Berchtesgaden, das Areal der Bayerischen Staatsforsten sowie das Gebiet rund um den Kehlstein. Für den Nationalpark Berchtesgaden werden grundsätzlich nur Drehgenehmigungen für dokumentarische Zwecke erteilt.
Bitte kalkulieren Sie circa zehn Werktage für die Beantragung und Bearbeitung von Drehgenehmigungen ein.
Hier finden Sie Informationen und Antragsformulare für Drehgenehmigungen einiger Motive
Nationalpark Berchtesgaden
Kontakt
- Matthias Kringer
- +49 8651 77 38 56
- matthias.kringer@lra-bgl.de
Um das Genehmigungsverfahren zu verkürzen, setzen Sie bitte die Nationalparkverwaltung Berchtesgaden in Kopie (cc).
- Carolin Scheiter
- +49 8652 9686 130
- carolin.scheiter@npv-bgd.bayern.de
Dokumentation Obersalzberg
Formulare & Links
Straßen
Bundes-/ Staats- und Kreisstraßen
Formulare hierfür finden Sie unter folgendem Link: www.lra-bgl.de/lw/sicherheit-verkehr/strassenverkehr/strassenverkehrsrecht/
Folgende Dokumente sind dabei zwingend erforderlich:
Rossfeld-Panoramastraße
Ansprechpartner
- Franziska Gruner
- +49-8652 65650-600
- f.gruner@berchtesgaden.de
oder direkt Staatliches Bauamt Traunstein
- +49-861-57-410
- info@rossfeldpanoramastrasse.de
Drehgenehmigung in Zügen der BRB
Die Drehgenehmigung wird von der BRB schriftlich erteilt. Für den Dreh auf Bahnsteigen und an den Strecken ist eine Genehmigung der DB Station&Service AG erforderlich.
Kontakt
- +49 8024 9971-01
- presse@brb.de
Gebiet Kehlstein
Kontakt
- Barbara Wurm
- sekretariat@berchtesgaden.de